Allgemeine
Auftragsbedingungen
Stand 03/19
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Diplomsprachmittler Kai Zimmermann mit Geschäftssitz in Kehlhofstrasse 42,
CH-8552 Felben-Wellhausen (im Weiteren „der Sprachmittler“) und seinen
Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Sprachmittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Bei Übersetzungsaufträgen unterrichtet der Auftraggeber den
Sprachmittler spätestens bei Auftragsvergabe über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der
Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt,
überlässt der Auftraggeber dem Sprachmittler rechtzeitig vor Drucklegung
einen Korrekturabzug, sodass der Sprachmittler eventuelle Fehler beseitigen
kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Bei Dolmetschaufträgen unterrichtet der Auftraggeber den
Sprachmittler rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags, wobei erschwerte Bedingungen oder
bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung
gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das
Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung,
für die Erbringung der Dolmetschleistungen bzw.
der anderen vereinbarten Leistungen notwendig sind stellt der Auftraggeber
dem Sprachmittler unaufgefordert und rechtzeitig, spätestens jedoch bei
Auftragsvergabe zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, inhaltliche
Unterlagen zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text
und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Sprachmittler frei.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig erbracht. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Fachausdrücke werden, sofern
keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt
worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw.
allgemein verständliche Version übersetzt. Der Sprachmittler ist
verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber
hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist
ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur
mit vorheriger Zustimmung des Sprachmittlers zulässig. Jede weitere
Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen
Vereinbarung.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte
oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche
kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den
Verantwortungsbereich des Sprachmittlers.
(3) Unterschiedliche
Auffassungen von gutem Stil begründen keinen Mangel.
(4) Der Sprachmittler behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor.
Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der
Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(5) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(6) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die
Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten
eingegangen ist.
(7) Beseitigt der Sprachmittler die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab
oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der
Auftraggeber nach Anhörung des Sprachmittlers auf dessen Kosten die Mängel
durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die
Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach
mehreren Nacherfüllungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.
(8) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe
vereinbart und sind bindend. Der Sprachmittler kommt jedoch nicht in
Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er
nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder
die Nichterbringung anderer vereinbarter Leistungen auf höherer Gewalt, so
ist der Sprachmittler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom
Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bereits entstandene
Zahlungsverpflichtungen sind in jedem Falle zu erfüllen. Der Auftraggeber
ist im Übrigen verpflichtet, dem Sprachmittler bereits entstandene Kosten
zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen
und Honorare neu zu verhandeln.
(9) Sollte der Sprachmittler bei Dolmetschterminen
aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat
er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist,
dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus
diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
4. Haftung
(1) Der Sprachmittler haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch
Viren verursacht worden sind. Der Sprachmittler trifft durch
Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Sprachmittler auf
Ersatz eines nach Nr. 4 Abs. (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf
5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines
höheren Schadenersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 4 Abs.
(1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sprachmittler wegen Mängeln
der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in
einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
5. Berufsgeheimnis
Der Sprachmittler verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im
Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen
vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
6. Mitwirkung Dritter
(1) Der Sprachmittler ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt der
Sprachmittler dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr.
5. verpflichten.
7. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Bei Übersetzungsaufträgen wird die Berechnungsgrundlage (z. B.
Zeilen, Wörter oder Seiten im Ausgangs- oder Zieltext)
im Voraus vereinbart.
(2) Bei Dolmetschaufträgen wird in der
Regel ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart.
(3) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem
Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(5) Der Sprachmittler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Sprachmittler kann bei umfangreichen Aufträgen
einen Vorschuss verlangen. Er kann die Erbringung seiner Leistungen von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz in der jeweils
aktuellen Fassung nicht.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen Eigentum des Sprachmittlers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
(2) Der Sprachmittler behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht
vor.
9. Vertragskündigung
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der
Sprachmittler die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat,
verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes
Widerrufsrecht für den Fall, dass der Sprachmittler mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der
Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen
nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn
sie dem Sprachmittler gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem
Sprachmittler steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar,
das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum
Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls
Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des
Auftragswertes zu. Bei Dolmetschaufträgen hat der
Sprachmittler Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der
ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Sprachmittler für den
Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen
anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar
für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Sprachmittlers.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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